Nutzungsbedingungen für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der TSG Germania 1889 Dossenheim e.V.

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der TSG Germania 1889 Dossenheim, deren Zugänge und Plätze, sowie der Sanitäranlagen und Umkleideräume (im Folgenden „Tennishalle“ genannt). Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter/innen, Mitspieler/innen und Besucher/innen gelten die Nutzungsbedingungen in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§2 Allgemeines

  1.  Mit Betreten des Vereinsgeländes erkennt jede/r Nutzer/in die Bestimmungen der Hallenordnung an.
  2.  Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der/die Mieter/in des Platzes und jede/r Benutzer/in haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen bitte unverzüglich der Geschäftsstelle (info@tsg-germania.de) melden, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
  3.  Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu prüfen. Jede/r Spieler/in hat den Anweisungen Folge zu leisten.
  4.  Widerrechtliches Betreten der Sportanlage wird zur Anzeige gebracht.

 

§3 Buchung/Vermietung von Plätzen

  1.  Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrags dar.
  2.  Die TSG Germania behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird die TSG Germania die Rückerstattung der Platzmiete vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  3.  Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der  jeweils gültige Preis für eine Einzelstunde berechnet.
  4.  Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.
  5.  Eine Stornierung von Einzelbuchungen ist bis 24 Stunden vorher möglich.
  6.  Bei Buchung per Lastschrift werden die Kosten der Einzelbuchungen jedes Monats immer zum 15. des Folgemonats eingezogen. Sollte der 15. eines Monats auf ein Wochenende fallen wird zum nächsten Werktag eingezogen.

 

§ 4 Datenspeicherung

  1. Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Änderungen der persönlichen Daten sind der TSG Germania mitzuteilen.

 

§ 5 Nutzung der Tennishalle (Hallenordnung)

  1.  Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgen auf eigene Gefahr.
  2.  Die TSG Germania behält sich vor (u.a. auch aufgrund behördlicher Maßnahmen / Anordnungen) Zugangsregelungen zum Betreten und    Verlassen der Tennishalle (insbesondere auch der Sanitäranlagen und Umkleideräume) festzulegen. Soweit dies zu einer Verkürzung der jeweils gebuchten Zeitstunde/n führt, erfolgt keine anteilige Rückvergütung.
  3.  Der Zutritt zu den Plätzen ist nur mit Tennisschuhen mit heller, nicht abfärbender, sauberer Sohle gestattet.
  4.  Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von der TSG Germania zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, behördliche Maßnahmen / Anordnungen und dergleichen) ist die TSG Germania für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.
  5.  Für den Fall der Befreiung von der Leistungspflicht wird eine Rückerstattung der Vergütung für die Dauer der Befreiung von der Leistungspflicht vorgenommen, soweit der Mieter bereits gezahlt hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  6.  Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle sind nicht gestattet.
  7.  Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Der Konsum alkoholischer Getränke in der Tennishalle ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen.

 

§6 Umkleide- und Toilettenräume

  1.  Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer/innen selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.
  2.  Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern/innen im Rahmen des organisierten Spiel- und Trainingsbetriebes zur Verfügung.
  3.  Jede/r Nutzer/in trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch sauber und ordentlich verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind.
  4.  Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten.
  5.  Im gesamten TSG Germania Gelände gilt absolutes Rauchverbot.

 

§7 Fundsachen

  1. Auf dem Gelände des TSG Germania gefundene Gegenstände sind bei der Geschäftsstelle abzugeben. Sie werden 4 Wochen vom Verein verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das Fundbüro der Stadt Dossenheim die Fundsachen.

 

§ 8 Hausrecht und Haftung

  1.  Die TSG Germania, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und insbesondere der Hallenordnung ist die TSG Germania berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Die TSG Germania behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.
  2.  Die TSG Germania haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3.  Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet die TSG Germania nicht.

 

 § 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

Dossenheim, den 17.12.2021

TSG Germania 1889 Dossenheim e.V.
Am Sportplatz 5

69221 Dossenheim